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Arik Sharon darf jetzt wieder nach Brüssel – wenn er denn möchte …

BRÜSSEL (inn) – Dann wäre das auch erledigt. Ein belgisches Berufungsgericht hat endgültig entschieden – es gibt keinen Prozeß gegen Israels Premierminister Ariel Sharon wegen angeblicher „Kriegsverbrechen“. Rechtsexperten hatten dieses Ergebnis zuvor bereits vermutet.

In der 22seitigen Begründung heißt es im Grundsatz nachvollziehbar einfach: Weil Sharon nicht in Belgien sei, könne man ihm auch keinen Prozeß machen. Palästinenser und auch einige linksradikale Israelis wollten Sharon in Brüssel verurteilen lassen, weil er 1982 Verteidigungsminister war als libanesische Christenmilizen auf palästinensische Zivilisten in den Beiruter Stadtteilen Sabra und Shatila schossen. Israels Armee hatte diesen Teil Beiruts zu dem Zeitpunkt besetzt.

Der Fall kostete Sharon damals das Amt – eine direkte Schuld wurde ihm vom Untersuchungsausschuß aber nicht unterstellt.

Ein Schlupfloch in der Gesetzgebung des westeuropäischen Staates machte die Anklage möglich. Belgische Richter dürfen sich Fällen von Menschenrechtsverletzungen in aller Welt annehmen. Der Fall hatte monatelang die Presse beschäftigt. Belgische Regierungsvertreter zeigten sich peinlich berührt.

Experten hatten Sharon dringend davon abgeraten, nach Belgien zu kommen. Jetzt darf er wieder in das Benelux-Land – wenn er denn will.

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