Bei der Angeklagten handelt es sich um Wurod Kassem aus Tira, südöstlich der Küstenstadt Netanja. Neben der Gefängnisstrafe wurden zwei weitere Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Araberin hatte gestanden, sich im Mai 2006 erstmals mit dem Palästinenser Muhammad Jakub getroffen zu haben. Er ist Mitglied der Al-Aksa-Märtyrer-Brigaden, einer bewaffneten Untergruppe der Fatah. Dies berichtet die Tageszeitung „Jediot Aharonot“.
Araberin wollte „der Heimat helfen“
Bei dem Treffen erhielt Kassem nach eigener Aussage palästinensisches Propagandamaterial. Auch habe sie mit einer Waffe in die Luft geschossen. Etwa zwei Monate später besuchte sie Jakub zu Hause. Er fragte, ob sie „der Heimat helfen“ und sich an terroristischen Aktivitäten beteiligen wolle. Dazu gehöre der Transport von Waffen aus Israel ins Westjordanland. Auch sollte sie Orte in Israel erkunden, an denen man Bomben legen kann. Die junge Frau willigte ein.
Bei einem weiteren Treffen fuhren sie in einem Fahrzeug mit israelischem Kennzeichen. Während der Fahrt bekam die israelische Araberin einen Sprengsatz zu sehen, der in dem Fahrzeug verstaut war. Sie weigerte sich jedoch wegen der Kontrollen, ihn nach Israel zu bringen. Später erzählte sie dem Palästinenser, dass ein Cousin von ihr im Restaurant „Spagetim“ in Ra´anana arbeite. Ihn bat sie um Hilfe beim Transport der Bombe nach Israel. Der Angestellte war einverstanden.
Der geplante Anschlag auf das Lokal wurde vereitelt, weil die Beteiligten verhaftet wurden. Jakub erhielt eine 16-jährige Gefängnisstrafe.
Sozialarbeiterin von Plänen erzählt
Kassem hatte sich an eine Sozialarbeiterin gewandt, die der Polizei von den Plänen berichtete. Die Araberin beteuerte, sie habe die Polizei informieren wollen. Doch der diensthabende Ermittler sei nicht da gewesen. Deshalb sei sie aufgefordert worden, an einem anderen Tag wiederzukommen.
Die israelische Araberin hat vier Geschwister. Im letzten Schuljahr arbeitete sie, um Geld für ihr Studium zu verdienen. Offenbar gab es keine Gruppe, zu der sie sich zugehörig fühlte. Sie sei mit ihren Problemen nicht zurechtgekommen, stellte die Bewährungshelferin fest. In ihrem Urteilsspruch wiesen die Richter darauf hin, dass die Angeklagte Reue gezeigt habe. Auch habe sie die Schwere der Tat begriffen.