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Anklage gegen Scharon abgewiesen – Kritik an Staatsanwältin Arbel

JERUSALEM (inn) – Israels Premierminister Ariel Scharon wird nicht wegen angeblicher Korruption und Bestechung angeklagt. Das gab Israels Generalstaatsanwalt Menachem Masus am Dienstag bekannt – und übte scharfe Kritik an dem Vorgehen der Staatsanwältin Adna Arbel, die vor mehreren Monaten eine Anklage empfohlen hatte.

Im Zentrum der Anklageerhebung gegen Scharon stand die sogenannte „Griechische Insel-Affäre“. Die Staatsanwaltschaft unter Federführung von Adna Arbel hatte Scharons Sohn Gilad vorgeworfen, Ende der 1990er Jahre rund 700.000 Euro von dem Geschäftsmann David Appel für Beratertätigkeiten erhalten zu haben. Dieses Geld sei über Konten Gilads an seinen Vater geflossen. Ariel Scharon, der damals den Posten des Außenministers innehatte, habe im Gegenzug den Geschäftsmann bei Investitionen in ein Tourismusprojekt auf griechischen Inseln und in Israel unterstützt, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Sowohl Premierminister Scharon als auch sein Sohn Gilad stritten den Vorwurf der Bestechung und Verwicklung in die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe ab. Auch der Geschäftsmann Appel betonte wiederholt, keine illegalen Zahlungen an Ariel oder Gilad Scharon vorgenommen zu haben.

Generalstaatsanwalt Masus begründete seine Entscheidung, keine Klage gegen Scharon zuzulassen, mit „mangelnden Beweisen und Indizien“. Die Klageschrift leide an „Schwachheit in allen Punkten und reicht nicht für eine Gesamtklage aus“, sagte Masus. Gleichzeitig kritisierte der Generalstaatsanwalt seine Mitarbeiterin Arbel, die eine Klageerhebung empfohlen hatte. Indirekt stellte Masus fest, Scharon sei zum Ziel einer Kampagne geworden: „Die Leitung dieser Untersuchungskommission hatte ein Angriffsziel, das sich alle Mitglieder der Kommission zu eigen machten“, so Masus.

Avigdor Kelgsberg, der Anwalt von Premierminister Scharon, hatte Staatsanwältin Arbel bereits zu Beginn der Untersuchungen vorgeworfen, eine „Medienkampagne“ gegen Scharon zu entfachen. So habe Arbel Druck auf Generalstaatsanwalt Masus ausüben wollen, der allein über eine Anklageerhebung entscheiden kann.

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