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Angestellte klagt nach Zwang zur Schabbat-Arbeit

JERUSALEM (inn) – Eine israelische Reisebüroangestellte verklagt ihre frühere Firma, weil sie zur Arbeit am Schabbat gezwungen wurde. Nach eigenen Angaben hatte sie bei der Einstellung darauf hingewiesen, dass sie dies nicht mit ihrem Glauben vereinbaren könne.

Die Klägerin, Danit Toledo, trat ihre Arbeit bei der Firma im Mai 2005 an. Damals stellte sie klar, sie sei „von jungen Jahren an zu dem Glauben erzogen worden, dass die Arbeit am Schabbat verboten ist und darauf kein Segen liegt“. So heißt es in der Klageschrift, berichtet der Internetdienst „Arutz Scheva“.

Zunächst wurde sie, obwohl die Zentrale des Unternehmens auch am wöchentlichen jüdischen Feiertag tätig ist, nicht für diesen Dienst eingeteilt. Doch nach einem Jahr bemerkte sie, dass sie an einem Schabbat arbeiten sollte. Sie teilte dem Direktor mit, dass sie aus Glaubensgründen nicht dazu bereit sei. Laut Toledos Darstellung befreite er sie jedoch nicht von der „verbotenen Forderung“, sondern bezeichnete sie als „unverantwortlich“. Zudem habe er gedroht, so sehr sie sich weigere, am Schabbat zu arbeiten, werde sie auch das Recht auf Ansprüche verlieren, die sich aus einer Kündigung ergäben.

Nach dieser Diskussion einigten sich Toledo und die beklagte Firma auf eine flexible Regelung, nach der sie von der Arbeit am Schabbat befreit bleiben sollte. Doch auch dieser Vertrag wurde übertreten. „De facto wurde Toledo dazu gezwungen, an mehreren Schabbat-Tagen zu arbeiten.“ Daraufhin forderte sie ihren Arbeitgeber auf, sich an die Abmachungen zu halten.

Laut der Klageschrift entwickelte sich „zwischen Toledo und der Firma erneut eine Auseinandersetzung, und die Firma weigerte sich, ihre Vereinbarungen wie auch das Gesetz einzuhalten“. Der Streit ging weiter: „Wenige Tage später entdeckte sie, dass die Firma auch in einseitiger Weise ihren Lohn angetastet hatte.“

Nach eigenen Angaben hat die Israelin dadurch umgerechnet rund 440 Euro eingebüßt. Im September dieses Jahres reichte sie die Kündigung ein. In der Klageschrift ist erwähnt, dass sie wegen ihres Glaubens diskriminiert worden sei. Die Streitsumme hat sie mit rund 15.000 Euro beziffert.

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