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Katzav droht Anklage

JERUSALEM (inn) – Die israelische Polizei sieht genügend Punkte für eine Anklage gegen Staatspräsident Mosche Katzav vorliegen. Der Präsident müsste sich dann wegen Vergewaltigung, illegalen Abhörens, Betrugs, Treuebruchs und illegaler Schenkungen verteidigen.

Zahlreiche Knesset-Abgeordnete hatten angekündigt, nicht aufzustehen, wenn Katzav bei der ersten Knesset-Sitzung in der neuen Winter-Periode unter den Klängen einer Fanfare das Parlament betreten hätte. Traditionell erheben sich alle Abgeordneten, wenn der Präsident den Saal betritt. Andere wollten den Saal aus Protest sogar verlassen. Unter ihnen sind auch Angehörige der Likud-Partei, der auch Katzav angehört. Katzav teilte mit, er wolle an der Versammlung zwar teilnehmen, jedoch nicht öffentlich sprechen.

Einen Tag zuvor hatte die Polizei nach ihren Ermittlungen eine Anklage empfohlen. Sie teilte Generalstaatsanwalt Menachem Masus am Sonntag mit, dass sie genügend Indizien gegen den Präsidenten gefunden habe, die eine Anklage rechtfertigten. Katzav habe demnach auch Dutzende Geschenke im Wert von mehreren Hundert Schekeln aus der Staatskasse bezahlt. Masus wird seine entgültige Entscheidung voraussichtlich in den kommenden zwei Wochen fällen.

Zwei Frauen, die in der Öffentlichkeit lediglich mit „A.“ bezeichnet werden, bezichtigen Katzav der Vergewaltigung. Die eine arbeitete im Büro des Präsidenten, die andere war Angestellte in Katzavs Büro, als dieser noch Tourismusminister war. Insgesamt haben zehn Frauen der Polizei Berichte über Katzavs sexuelle Belästigungen gegeben.

Der Anwalt Benny Steinberg sagte gegenüber der Tageszeitung „Jediot Aharonot“:
„Die Maximalstrafe für Vergewaltigung liegt bei 16 Jahren für jeden einzelnen Fall. Für einen unsittlichen Übergriff beträgt die Strafe sieben Jahre. Selbst wenn bewiesen werden könnte, dass die sexuelle Beziehung in beiderseitigem Einverständnis bestand, könnte seine Strafe zwei Jahre wegen sexueller Belästigung betragen.“

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