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10 Kommentare
Dass linke Richter, die sich Antifaschisten nennen, den Antisemitismus verharmlosen, wenn die Täter Palästinenser sind, ist bekannt, denn für die Linke sind Palästinenser Antifaschisten.
Die Abmilderung des Strafmaßes ist eine Riesensaurerei. Die krankhafte Ausblendung des Antisemitismuses von Seiten des Landgerichtes ist ein deutliches Zeichen für das Versagen des Rechtsstaates. Wenn das so weitergeht, verliert hier der Staat bald das Gewaltmonopol, falls es in einigen Stadtvierteln nicht schon der Fall ist.
Wenn der junge Mann von einem deutschen Skinhead verprügelt worden wäre, hätte man sofort das antisemitische Motiv erkannt. Aber ein Mustafa…
Da haben Sie vollkommen Recht.
Da kann ich Shapira gut verstehen, immerhin hatte er damals eine Hirnblutung erlitten. Das ist unser armes Deutschland, ein antisemitischer Hintergrund konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Also:
Im Zweifelsfall immer für den Angeklagten, auch wenn der Staatsanwaltschaft Indizien für Judenhass und für israelbezogenen Antisemitismus festgestellt hatte. Da muss man ja schon froh sein, dass es überhaupt zu einer Freiheitsstrafe kam und es nicht hieß: selbst Schuld oder wie so oft: der Schläger hatte einen psychischen Ausnahmezustand.
Es ist schon bezeichnend, daß Täter wie er die ganze Zeit ihr Gesicht vor der Öffentlichkeit verbergen. Was fürchtet er denn eigentlich?
Rache? Durch wen denn? Der Mossad hat seine Vita und sein Gesicht längst und sieht es als nicht wert an, für DEN DA irgendwelche Ressourcen zu verschwenden .
Aber Blut und Wasser zu schwitzen wird ihm wohl ganz gut tun. Ich wünsch ihm viel Spaß dabei………
SHALOM
Ich bin entsetzt, dass Antisemitismus nicht als ursächliches Tatmotiv anerkannt wurde.
Armes Deutschland!
Rechtsbeugung mit den Mitteln des Rechts, das sind Prinzipien von ganz links und ganz rechts außen im politischen Spektrum. Deshalb sollte diesem Urteil mit allen Mitteln der Rechtsstaatlichkeit entgegnet werden!
Eine weitere Bankrott-Erklärung unseres Rechtsstaates. Ich hoffe auf Anfechtung dieses Urteils.
Es geht nicht allein um das Strafmaß, sondern um die Wiederherstellung des Vertrauens in unseren Rechtsstaat, Antisemitismus zu erkennen, wenn er sich so offensichtlich zeigt, und ihn entsprechend zu ahnden.
Fortsetzung zu den Einzelheiten:
Anders als das AG Tiergarten brachte die kleine Strafkammer des LG die Strafzumessungsvorschrift § 46 Abs. 2 StGB mit dem strafschärfenden Merkmal „antisemtisch“ nicht zur Anwendung..
Ein antisemitisches Tatmotiv habe sich nicht feststellen lassen, so die vorsitzende Richterin.
Und das, obwohl dem Angriff ein monatelanger heftiger Streit verschiedener Studenten-Gruppierungen vorausgegangen war, an denen sich Shapira auch als Administrator einer Uni-WhatsApp-Gruppe führend beteiligt hatte und schon mehrfach deswegen – auch von dem späteren Täter – auf dieser Plattform angegriffen worden war!?
Einen anderen möglichen, nachvollziehbaren Grund dafür, warum der Täter – der nach eigenen Angaben einen palästinensischen Großvater hat – seinen jüdischen Kommilitonen krankenhausreif geschlagen hat, nannte die Richterin jedoch nicht. Sie wies lediglich darauf hin, dass es unmittelbar vor dem ersten Schlag „wohl zu einer Diskussion, einem Streit“ gekommen sein dürfte; genau habe sich das in der Beweisaufnahme nicht rekonstruieren lassen.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zwar einerseits Indizien für Judenhass, andererseits für israelbezogenen Antisemitismus vorgebracht. Diese überzeugten die Kammer aber nicht zweifelsfrei vom Vorliegen eines antisemitischen Motivs.
Warum sie die Indizien letztlich anders bewertet hat als das AG, wird erst das schriftliche Urteil zeigen, das erst in einigen Wochen vorliegen wird.
Ich frage mich, was man noch braucht, um von Antisemitismus als Tatmotiv einer Gewalttat auszugehen!?