Erstmals Baufirma wegen Rassismus bestraft

JERUSALEM (inn) – Eine Werbung für Wohnungen zeigt orientalische Juden als Kulturbanausen. Die Landbehörde hat das verantwortliche Unternehmen bestraft.
Alle dürfen hier Wohnungen kaufen: In Kirijat Gat wohnen rund 50.000 Menschen
Die israelische Landbehörde hat eine Fernsehwerbung der israelischen Baufirma „Be‘emunah“ als rassistisch eingestuft. Sie verunglimpfe Juden, die aus arabischen Ländern stammen, sogenannte Misrachim. Es ist das erste Mal, dass ein Unternehmen der Baubranche wegen derartiger Verstöße belangt wird. „Be‘emunah“ muss eine Strafe von umgerechnet 75.000 Euro zahlen. Die im November 2015 ausgestrahlte Werbung zeigt eine hellhäutige Familie beim Anzünden der Channukka-Kerzen und beim Liedersingen. Das Idyll unterbrechen die lauten Nachbarn, die anklopfen, hereinstürmen, schlecht Hebräisch sprechen und auf der Chanukkia Marshmallows braten. Der Nachname der Friedensstörer lautet Abergil, ein typischer Name für Juden aus dem Nahen Osten. Eine Stimme im Hintergrund sagt: „Wollen Sie in Ihren eigenen vier Wänden wohnen? Wollen Sie angenehme Nachbarn? Dann kommen Sie zum Carmei-Gat-Projekt.“ Die Werbung stieß in Israel auf Kritik und wurde daraufhin abgesetzt und auch aus dem Internet herausgenommen. Im Dezember verklagte die „Vereinigung für Bürgerrechte in Israel“ (ACRI) die Baufirma beim Verwaltungsgericht und verlangte Sanktionen.

Landbehörde: Keine Diskriminierung in der Praxis

Während die Gerichtsentscheidung noch aussteht, hat die israelische Landbehörde eine eigene Anhörung durchgeführt. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass „Be‘emunah“ beim Verkauf nicht diskriminierend vorgehe und dies auch nicht beabsichtige; Misrachim können also in Carmei Gat, ein Stadtteil von Kirijat Gat bei Aschkelon, genauso Wohnungen kaufen wie andere. Allerdings stelle die Werbung einen Fall von Diskriminierung dar und schrecke Juden aus arabischen Ländern womöglich ab. Aufgrund dieser Bewertung verlangt die Behörde eine Aufhebung des Gerichtsverfahrens. Mit der Entscheidung der Landbehörde zeigte sich ACRI zufrieden, auch wenn die Organisation eine höhere Strafe erwartet hat. Die Entscheidung „vermittelt eine klare Botschaft: Diskriminierende Werbung ist verboten, selbst wenn in der Praxis keine Diskriminierung stattfindet“, heißt es in einer Mitteilung von ACRI. Seit dem Jahr 2010 hat die Landbehörde eine Regelung, nach der Land nicht auf diskriminierende Weise vergeben werden darf. Wer dagegen verstößt, muss damit rechnen, dass der Vertrag aufgehoben wird oder eine Strafe fällig wird. Deren Summe beläuft sich auf bis zu 15 Prozent des Vertragswertes. Orientalische Juden machen etwa die Hälfte der israelischen Bevölkerung aus. Sie sprechen oft noch arabische Dialekte und pflegen ihre arabische Kultur. Juden aus Europa, sogenannte Aschkenasim, haben sie oft als minderwertig betrachtet. (df)

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