Vor mehr als zehn Jahren überschatteten die Stadt Jerusalem sechs Terroranschläge, bei denen auch Amerikaner zu Schaden kamen. 33 Menschen starben, mehr als 450 erlitten Verletzungen. Dafür müssen die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) und die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) den Opfern und deren Familien 218 Millionen US-Dollar Entschädigung zahlen, berichtet die Tageszeitung „New York Times“. Das entschied am Montag eine Jury des Bundesbezirksgerichts in Manhattan. Die Organisationen hätten die Terroristen der Al-Aksa-Märtyrer-Brigaden von der Fatah und der Hamas unterstützt. Einige der Attentäter hätten auf den Gehaltslisten der PA beziehungsweise der PLO gestanden, berichtet „Spiegel Online“.
Das Urteil beendet einen eine Dekade langen Rechtsstreit. Zehn US-Familien hatten geklagt. Bei den Anschlägen in Jerusalem kamen auch US-Amerikaner ums Leben.
Die PA und die PLO zeigten sich enttäuscht über das Urteil. Sie kündigten an, dass sie in Berufung gehen werden. Sie gingen in ihrer Erklärung aber nicht auf ihren Willen oder die Fähigkeit ein, die Strafe zu zahlen. Vor einer Woche hatten Anwälte der PA gesagt, diese könne nicht verantwortlich gemacht werden für die „verrückten und furchtbaren“ Anschläge. Die Attentäter hätten eigenmächtig gehandelt.
Israels Premierminister Benjamin Netanjahu begrüßte das Gerichtsurteil: „Die Entscheidung des US-Bundesbezirksgerichts stellt die Verantwortung der Palästinensischen Autonomie für die mörderischen Terroranschläge des vergangenen Jahrzehnts fest.“ Anstatt daraus die erforderliche Lektion zu ziehen, bringe die PA die regionale Stabilität in Gefahr, etwa mit dem „heuchlerischen Antrag vor dem Internationalen Strafgerichtshof, selbst wenn sie mit der Terror-Organisation Hamas verbündet ist“. Israel erwarte von Verantwortlichen in der internationalen Gemeinschaft, weiterhin Unterstützer von Terrorismus zu bestrafen, wie es jetzt das US-Gericht getan habe. Das gab der Premier über einen Berater bekannt.
Anwälte der Kläger sagten, falls sich die Palästinenser weigerten, den Schadensersatz zu zahlen, seien sie zuversichtlich, Vermögenswerte der Organisationen in den USA und im Ausland zu beschlagnahmen.
Der Fall fällt unter das Anti-Terror-Gesetz, das amerikanischen Opfern des internationalen Terrors erlaubt, in den USA zu klagen.