Staatsanwaltschaft gegen vorzeitige Freilassung zweier Palästinenser

BE‘ER SCHEVA (inn) – Der Freilassungsausschuss in Südisrael will zwei palästinensische Häftlinge vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Dagegen protestiert die Staatsanwaltschaft, die in den beiden Gefangenen ein Sicherheitsrisiko sieht.
Scha'ar Efraim: Hier hat einer der beiden Häftlinge einem Offizier aufgelauert, um ihn zu erstechen.

Dabur Fares von der Hamas und Sami Abu Hamada von der Fatah wurden wegen terroristischer Aktivitäten zu jeweils 15 Jahren Haft verurteilt. Ihre Gefängnisstrafen laufen im Jahr 2018 aus. Doch nun hat der zuständige Ausschuss entschieden, die beiden Palästinenser vorzeitig freizulassen. Die Staatsanwaltschaft wiederum hat dagegen Klage beim Bezirksgericht Be‘er Scheva eingereicht. Dies berichtete die Tageszeitung „Yediot Aharonot“ am Sonntag.
Fares sitzt wegen versuchten Totschlags und Diebstahls im Gefängnis. Seine Haftstrafe endet im August 2018. Mit einem Komplizen hat er in mehreren Fällen auf israelische Soldaten geschossen. Zudem plante er im November 2001 den Mord an einem Offizier, der im Moschaw Scha‘ar Efraim, östlich der Küstenstadt Netanja, lebt. Die Tat wurde nur verhindert, weil Fares und sein Mittäter drei Stunden lang vergeblich in dessen Haus auf den Israeli warteten. Statt ihn zu töten, entwendeten sie mehrere Gegenstände aus dem Gebäude.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft könnte eine vorzeitige Freilassung den öffentlichen Frieden und die Sicherheit des Staats ernsthaft gefährden. Dies habe der Ausschuss übersehen. Er habe keine Beweise dafür angeführt, dass die Gefahr geringer geworden und Fares zum jetzigen Zeitpunkt für die Freilassung geeignet ist.
Abu Hamada wird ein geplanter Bombenanschlag, Bombenbesitz sowie absichtlicher versuchter Totschlag zur Last gelegt. Laut ursprünglichem Urteil muss er bis März 2018 im Gefängnis bleiben. Im Frühjahr 2002 bereitete er ein Attentat in Kfar Saba vor, das nicht ausgeführt wurde. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen wirklichen Hinweis auf einen ideologischen Wandel. Dass der Häftling geeignet sei, auf Bewährung vorzeitig entlassen zu werden, sei ein schwerer Irrtum.

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