„Die de facto-Behörden in Gaza sollten davon absehen, Hinrichtungen von Gefangenen durchzuführen“, heißt es in der Erklärung der EU anlässlich der am 22. Juni vollzogenen Todesstrafen an zwei angeblichen Kollaborateuren. Noch wenige Tage zuvor hatten die EU-Vertretungen in Ramallah und Jerusalem die Hamas dazu aufgefordert, die beiden verurteilten Palästinenser nicht hinzurichten (Israelnetz berichtete).
Die Regierung in Gaza erklärte unterdessen laut der Nachrichtenagentur „Ma‘an“, durch die Todesstrafe sollten Palästinenser von der Zusammenarbeit mit Israel abgeschreckt werden. Salah Adin Abu Schark vom Innenministerium betonte, die Regierung habe „ein erklärtes Ziel und verschiedene Maßnahmen, um diese gefährliche Epidemie auszumerzen“, dazu gehöre auch die Hinrichtung von Spionen.
Seit Jahresbeginn wurden im Gazastreifen drei Palästinenser wegen angeblicher Kollaboration mit Israel hingerichtet. Auf Zusammenarbeit mit Israel steht in den palästinensischen Gebieten die Todesstrafe. Bevor diese jedoch vollzogen wird, muss sie vom Präsidenten bestätigt werden. Die Hamas erkennt die Legitimität des amtierenden Präsidenten Mahmud Abbas allerdings nicht mehr an, da dessen Amtszeit Anfang 2009 endete und es bislang keine Neuwahlen gab.