Issawi rückwirkend zu acht Monaten Haft verurteilt

RAMALLAH / JERUSALEM (inn) – Das Amtsgericht in Jerusalem hat den seit Juli 2012 erneut inhaftierten Hungerstreiker Samer Issawi am Donnerstag rückwirkend zu acht Monaten Gefängnishaft verurteilt. Deshalb werde der Palästinenser bereits im März wieder frei kommen.
In knapp drei Monaten endet die Verwaltungshaft zweier Palästinenser. Das endgültige Urteil wird am 6. März unter Offenlegung aller Fakten verkündet.

Issawi wurde ursprünglich im Jahr 2002 verhaftet und wegen versuchten Mordes in fünf Fällen, Waffenbesitz und Beteiligung an Terroranschlägen zu 26 Jahren Haftstrafe verurteilt. Im Oktober 2011 wurden im Rahmen des Gefangenenaustauschs für Gilad Schalit 1.027 palästinensische Häftlinge amnestiert und mit Auflagen freigelassen. Issawi war einer von ihnen. Allerdings durfte er bis auf weiteres nicht das Westjordanland bereisen. Als er gegen diese Auflage verstieß, wurde er im Juli 2012 erneut inhaftiert, bisher ohne richterlichen Beschluss. Am Donnerstag verfügte Richter Eitan Kornhauser dann die achtmonatige Haftstrafe wegen eines „nichtigen“ Vergehens, doch unter Berücksichtigung seiner früheren Verbrechen stelle Issawi eine „ernste Gefahr für die Öffentlichkeit“ dar.
Um auf sich und seine Situation aufmerksam zu machen, trat Issawi einen seit über 200 Tagen andauernden Hungerstreik an. Seine Nahrungsverweigerung führt inzwischen zu akuter Lebensgefahr.
Unterdessen gehen die Proteste von Palästinensern und internationale Aufrufe weiter, die sich für die Freilassung Issawis einsetzen. Unter anderen hatte sich UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon „tief besorgt“ über den Zustand Issawis geäußert.

http://www.israelnetz.com/sicherheit/detailansicht/aktuell/hungerstreik-ban-appelliert-an-israel/#.USdpIuh-EZs
http://www.israelnetz.com/sicherheit/detailansicht/aktuell/un-sorge-um-haeftlinge-im-hungerstreik/#.USdpCeh-EZs

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