Modi‘in als „Siedlung“ löst Streit mit EU aus

JERUSALEM / BRÜSSEL (inn) – Diskussion über Zollfreiheit: Die Europäische Union hat Modi’in-Makkabim-Re’ut in die Liste der Siedlungen aufgenommen, die nicht unter das Abkommen über die Befreiung von Zollabgaben fallen. Das israelische Außenministerium reagierte empört.
Führte zu einer Auseinandersetzung zwischen der EU und Israel: Modi’in-Makkabim-Re’ut

Die Liste ist das Ergebnis einer Abmachung zwischen der EU und Israel aus dem Jahr 2004. Darin zählt die Europäische Kommission die Bereiche, die den Siedlungen zugerechnet werden, mit den jeweiligen Postleitzahlen auf. Unter anderem erscheinen Ortschafte im Golan und fast 300 Postleitzahlen unter der Rubrik „Ostjerusalem“ in der Aufstellung.
„Wer sich in der Realität bewegt, hat nicht den kleinsten Zweifel daran, dass Modi’in-Makkabim-Re’ut ein integraler Teil Israels ist und seine Zukunft nicht in Frage steht“, erklärte das Außenministerium am Dienstag. „Die EU ignoriert die Realität, wenn sie den Konfliktschauplatz auf Orte und Themen ausweitet, die nicht dorthin gehören. Was die anderen Orte auf der EU-Liste betrifft, ist der europäische Ansatz zwar nicht neu, doch für Israel nicht akzeptabel, und er wird bei gegenwärtigen diplomatischen Gesprächen angesprochen.“
Weiter hieß es: „Anzumerken ist, dass die EU durch die einseitige Veröffentlichung der Liste auf inakzeptable Weise einen Verhandlungsprozess zu genau diesem Thema abgebrochen hat. Diese ‚ex abrupto‘ durchgeführte Aktion war daher Gegenstand einer offiziellen Protestnote der israelischen Vertretung in Brüssel an die Europäische Union.“
EU: „Verhandlungen waren nicht erforderlich“
Die Europäische Union reagierte am Mittwoch mit einer Klarstellung: „Auf Grundlage der EU-Israel-Assoziierungsvereinbarung werden alle Industriegüter und fast alle landwirtschaftlichen Produkte zollfrei von Israel in die EU importiert“, schrieb der Vertreter der EU-Delegation beim Staat Israel. „Doch Zollabgaben müssen für Waren bezahlt werden, die in israelischen Gegenden jenseits der Grünen Linie hergestellt wurden. Seit 2004 ist eine Abmachung zwischen der EU und Israel in Kraft, die mittels Postleitzahlen die Gegenden klarstellt, die nicht von Zollbefreiungen profitieren können. Damals wurde eine Liste mit Postleitzahlen an die Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten verteilt.“
Der Vertreter der Staatengemeinschaft fügte hinzu: „Um die vollständige Umsetzung dieser Abmachung und größere Transparenz und rechtliche Sicherheit für EU-Importeure zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission im August 2012 eine Mitteilung für EU-Importeure mit einer aktualisierten Liste dieser Postleitzahlen veröffentlicht. Dies wird es EU-Importeuren erleichtern, zu bestimmen, ob Zollabgaben gezahlt werden müssen oder nicht. Die Mitteilung ändert nichts daran, wie Zollabgaben bei Waren aus Israel angewandt werden. Sie rät Importeuren nur, die Liste der Postzleitzahlen heranzuziehen, um zu gewährleisten, dass sie keine Befreiungen beanspruchen, zu denen sie nicht berechtigt sind.“
Die Postleitzahlen in der Liste bezögen sich „auf Gegenden in den Gebieten, die 1967 unter israelische Verwaltung gebracht wurden“, teilte die EU weiter mit. „Im Gegensatz zu der Erklärung, die das Außenministerium am 14. August veröffentlicht hat, ist Modi‘in-Makkabim-Re‘ut nicht in seiner Gesamtheit in dieser Liste enthalten. Tatsächlich weist die Liste nur auf drei Postleitzahlen hin – 71724, 71728 und 71799 –, die mit dem kleinen Teil von Modi‘in-Makkabim-Re‘ut korrespondieren, der jenseits der Grünen Linie liegt.“
Das israelische Ministerium wird in einem weiteren Punkt kritisiert: „Zudem erfordert die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Gegensatz zur Behauptung des Außenministeriums, dass die EU in nicht akzeptabler Weise einen Verhandlungsprozess abgebrochen habe, keine Verhandlungen. Dennoch hat die EU vor ihrer Veröffentlichung im Einklang mit der Abmachung von 2004 ausführlich mit der israelischen Regierung beraten und deren Vorschläge wurden so weit als möglich in Betracht gezogen. Die EU hat die Parteien stetig aufgerufen, die Verhandlungen über alle Endstatusangelegenheiten wieder aufzunehmen, einschließlich der Grenzen. Die EU wird jegliche Veränderungen an den Grenzen von vor 1967 anerkennen, denen alle Parteien zustimmen.“

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