Die Regelung des Verkehrsministeriums ist am gestrigen Dienstag in Kraft getreten. Sie gilt auch für Fahrer, bei denen im gleichen Zeitraum fünf schwerwiegende Vergehen registriert wurden. Dies meldet die Tageszeitung „Ma´ariv“.
Das Ministerium listet elf Verstöße auf, die als schwerwiegend gelten. Dazu gehören Trunkenheit am Steuer, fahrlässige Tötung, Fahrerflucht und Missachtung einer Bahnschranke. Weitere Vergehen sind Fahren trotz Untauglichkeit, Unfall mit Todesfolge, Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Missachtung einer roten Ampel. Hinzu kommen ein gefährlicher Überholvorgang, das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 40 Kilometer pro Stunde und die Gefährdung von Passanten am Fußgängerüberweg.
Bei Fahrern, denen der Führerschein zum Einkommenserwerb dient, wird die Strafe nicht verkürzt. In den kommenden Tagen wollen die Behörden die neue Regelung an Hunderten Fahrern anwenden. Als erste sollen Verkehrsteilnehmer vorgeladen werden, die in den vergangenen fünf Jahren 50- bis 197-mal gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben. „Es handelt sich um Verkehrssünder, die Dutzende schwerwiegende Verstöße begangen haben und weiter auf die Verkehrsregeln pfeifen“, sagte Verkehrsminister Israel Katz.