Hobbyarchäologen werden zu „Staatlich anerkannten Sammlern“

JERUSALEM (inn) - In einer bisher einmaligen Kampagne hat die Israelische Altertumsbehörde (IAA) alle Hobbyarchäologen dazu aufgerufen, sich als staatlich anerkannte Sammler in ihrer Datenbank registrieren zu lassen. Damit will sich die Behörde einen Überblick über die im Land befindlichen Funde verschaffen.

Israel ist eines der an archäologischen Artefakten reichsten Länder. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Privatpersonen solche historischen Gegenstände gefunden, vor allem bei landwirtschaftlichen Arbeiten. Nun soll sich jeder Bürger mit einer entsprechenden Sammlung registrieren lassen. Laut einer Regelung aus dem Jahr 2002 gilt als Sammler, wer mindestens 15 Artefakte besitzt und keinen Handel mit diesen betreibt. Wie das israelische Außenministerium berichtet, gibt es schätzungsweise rund 100.000 Menschen in Israel, auf welche diese Definition zutrifft. Bislang sind jedoch nur einige Hundert von ihnen als Sammler anerkannt.

Mit entsprechender Genehmigung der Behörde, kann der Sammler seine Funde auch verkaufen. Auf diese Weise will sich die Altertumsbehörde einen Überblick darüber verschaffen, welche archäologischen Gegenstände es im Land gibt und wo sie sich befinden.

Laut dem Bericht rechnet Amir Ganor von der IAA mit einer wahren „Flut von wichtigen archäologischen Entdeckungen, die bis heute hinter verschlossenen Türen versteckt werden“.  Die Kampagne sei nicht feindlich gegen die Besitzer der archäologischen Funde gerichtet, sie ziele lediglich darauf ab, die nationalen Schätze zu dokumentieren, so Ganor. Wer es wünscht, kann seine Funde auf die historische Bedeutung hin prüfen lassen.

Die Kampagne ist in zwei Phasen gegliedert. Bis Ende 2009 sollen die Registrierungen vorgenommen werden. In der zweiten Phase will die Behörde alle anerkannten Sammler kontaktieren und eine Liste über die Funde der Sammler anfordern.

Um die Datenbank zu vervollständigen, rief die IAA auch alle nicht als Sammler anerkannten Besitzer von archäologischen Gegenständen im Land dazu auf, sich bei der Behörde zu melden.

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