Am 3. Januar 2009 berichteten Chader Schahin und Mohammed Sarhan live beim arabisch-sprachigen iranischen Sender „Al-Alam“ aus dem Grenzgebiet zum Gazastreifen über israelische Truppenbewegungen. Unter anderem informierten sie schon eine halbe Stunde vor dem Einmarsch der Bodentruppen in den Gazastreifen über die bevorstehende Militäroperation. Die militärische Pressezensur gab die Informationen über den Beginn der Landoffensive hingegen erst zwei Stunden später frei.
Da „Al-Alam“ auch im Gazastreifen per Satellit zu empfangen ist, stellten die Journalisten den Überraschungseffekt der israelischen Militärs in Frage und gefährdeten das Leben der Soldaten, heißt es in der Anklageschrift.
Grundsätzlich sind alle in Israel akkreditierten Journalisten verpflichtet, sicherheitsrelevante Informationen vor ihrer Veröffentlichung der Militärzensur vorzulegen.
Die Journalisten wurden angeklagt, geheime Militärnachrichten „an den Feind“ weitergegeben zu haben. Die Richter berücksichtigten bei ihrem Urteil die Reue der Journalisten und deren Behauptung, dass sie die Informationen „versehentlich“ und nicht vorsätzlich nach Teheran durchgegeben hätten.
Die Reporter wollen gegen das Urteil Berufung einlegen, weil sie nicht als einzige über den Beginn der Bodenoffensive berichtet hätten.