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Staat erhebt Schadenersatzklage gegen Witwe

Der Staat Israel hat erstmals die Hinterbliebenen eines palästinensischen Terroristen verklagt. Die Forderung an die Familie soll abschreckend auf potentielle Terroristen wirken.
Rund acht Millionen Schekel Schadenersatz soll die Witwe des Terroristen zahlen

JERUSALEM (inn) – Die Staatsanwaltschaft des Jerusalemer Bezirksgerichts hat die Witwe sowie die Kinder des getöteten palästinensischen Terroristen Fadi al-Kunbar auf Schadenersatz verklagt. Der Palästinenser hatte im Januar mit seinem Lastkraftwagen in Jerusalem eine Gruppe von Soldaten gerammt. Bei dem Anschlag wurden vier Armeeangehörige getötet. Der Angreifer wurde erschossen. Laut der Tageszeitung „Ha’aretz“ ist es das erste Mal, dass der Staat die Hinterbliebenen von Terroristen verklagt. Es handele sich um einen Präzedenzfall, dutzende ähnliche Klagen seien in Arbeit.

Umgerechnet rund zwei Millionen Euro verlangt der Staat von Al-Kunbars Witwe. Die vier Kinder des Terroristen im Alter von eins bis acht Jahren werden ebenfalls als Beklagte benannt. Bei der Forderung handele es sich um die Kosten für die Beisetzung der Soldaten, die Zahlungen an die Hinterbliebenen sowie um Schadenersatz für das Leid und den Schmerz der Angehörigen. In der Anklageschrift heißt es zudem, die Forderungen an die Familien würden andere potentielle Attentäter abschrecken.

Israelische Organisation: Klage ist rachsüchtig

Abschreckend sollen auch Maßnahmen gegen die Hinterbliebenen wirken, die direkt nach dem Anschlag angeordnet wurden: Zwölf Verwandten Al-Kunbars wurde die permanente Aufenthaltsbewilligung für Jerusalem entzogen. Das Haus des Terroristen wurde versiegelt und für die Familie unzugänglich gemacht.

Die Angehörigen Al-Kunbars werden in dem Fall vom israelischen „Zentrum für die Verteidigung von Einzelpersonen“ (HaMoked) unterstützt. Dessen Direktorin Dalia Kerstein sagte gegenüber „Ha’aretz“, die palästinensische Familie erfahre eine Rachekampagne. Die Schadenersatzklage sei zwar legal, aber „völlig bösartig, rachsüchtig und hässlich“.

Von: dn

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