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Palästinenser aus Ostjerusalem erhält nach Auslandsaufenthalt Wohnrecht zurück

Palästinenser aus Ostjerusalem haben eine starke Affinität zu ihrer Stadt. Das hat der Oberste Gerichtshof verfügt – und einem Araber nach jahrelangem Kampf wieder zu seinem Wohnrecht verholfen.
Nach Einschätzung des Gerichtes haben Araber aus Ostjerusalem auch nach langer Abwesenheit eine Beziehung zu ihrer Geburtstadt

JERUSALEM (inn) – Es könnte ein folgenschweres Urteil werden: Der Oberste Gerichtshof des Staates Israel hat die besondere Beziehung zwischen Jerusalemer Palästinensern und ihrer Geburtsstadt anerkannt. Am Dienstag gaben die Richter dem Antrag eines 58-jährigen Arabers statt, der als Kind mit seiner Familie in die USA ausgewandert war. Als Erwachsener wollte er nach Jerusalem zurückkehren – und bemühte sich seit 1989 bislang vergeblich um das Wohnrecht.

Seit der Eroberung Ostjerusalems von Jordanien vor fast 50 Jahren hat Israel 14.500 Palästinensern das Wohnrecht in der Stadt entzogen. Dieses erlischt unter anderem, wenn ein solcher Araber länger als sieben Jahre an einem anderen Ort lebt, etwa für ein Studium. Nach dem Sechstagekrieg im Juni 1967 haben die Araber in Ostjerusalem zwar nicht die israelische Staatsbürgerschaft erhalten. Ihnen wurde jedoch ein permanentes Aufenthaltsrecht zugestanden. Ferner besitzen sie besondere Pässe, die ihnen den Übertritt nach Israel erleichtern, was immer wieder von Terroristen missbraucht wird. Nach Einschätzung der israelischen Tageszeitung „Ha’aretz“ werden die Jerusalemer Palästinenser dennoch eher wie Zuwanderer behandelt.

Illegal in die Heimatstadt gezogen

Der Antragsteller ist Achram Abdalhak. Er war neun Jahre alt, als Israel den Ostteil der Stadt annektierte. Drei Jahre später siedelte seine Familie in die USA über. Er besuchte dort die Schule und erhielt die US-Bürgerschaft. Als er 1989 zurückkehren wollte, stellte er fest, dass sein rechtlicher Status erloschen war. Das Innenministerium lehnte es ab, das Wohnrecht zu erneuern. Der Araber heiratete zwei Frauen aus den besetzten Gebieten und zog illegal nach Jerusalem.

Vor drei Jahren lehnte das zuständige Bezirksgericht seinen Antrag auf Wohnrecht ab. Daraufhin wandte er sich an das Oberste Gericht. Dieses forderte das Innenministerium auf, Abdalhak erneut das Wohnrecht zu verleihen. Die drei Richter verfügten, die Bewohner von Ostjerusalem hätten „eine starke Affinität“ zur Stadt, die beim Wohnrecht mit in Betracht gezogen werden müsse. Experten rechnen damit, dass sich das Urteil auf ähnliche Fälle auswirken wird.

Von: eh

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