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UN-Kritik: „Kollektivstrafe und Hinrichtungen“

NEW YORK (inn) – Die Vereinten Nationen werten den Abriss von Häusern palästinensischer Terroristen als „Kollektivstrafe“. Außerdem schließen sie „standrechtliche Hinrichtungen“ durch israelische Sicherheitskräfte nicht aus. Das geht aus zwei aktuellen UN-Berichten hervor.
Wurde wegen seiner Kenntnisse über außergerichtliche Hinrichtungen hinzugezogen: Christof Heyns
Der Australier Robert Piper ist UN-Koordinator für humanitäre Hilfe und Entwicklungsaktivitäten im Besetzten Palästinensischen Gebiet. Er hat sich mit der israelischen Praxis befasst, Häuser von Terroristen als Abschreckungsmaßnahme zu zerstören. In seinem am Montag veröffentlichten Bericht erhebt er schwere Vorwürfe gegen Israel. Piper bekundet seine „Erschütterung“ über „Strafzerstörungen von fünf Häusern, die durch die israelischen Sicherheitskräfte in den letzten Tagen in den Gouvernements Jerusalem, Nablus und Ramallah ausgeführt wurden“. Bei Zusammenstößen während des Protestes gegen den Abriss eines Hauses in Kalandija seien zwei Palästinenser getötet und neun verletzt worden. Mindestens neun benachbarte Wohnungen seien zudem durch die Maßnahme beschädigt worden. „Wir anerkennen Israels ernsthafte Herausforderungen im Sicherheitsbereich heute, aber jede Antwort der Strafverfolgung muss mit internationalem Recht übereinstimmen“, heißt es in dem Bericht laut Mitteilung der UN. Die Zerstörungsmaßnahmen seien schon an sich ungerecht, da sie Unschuldige für die Taten anderer bestraften. Es handele sich um eine Form der Kollektivstrafe. Diese treffe nicht nur mutmaßliche Täter, sondern auch Angehörige und Nachbarn. Doch Kollektivstrafen seien nach internationalem Recht verboten.

„Israel muss mutmaßliche Hinrichtungen untersuchen“

Ein zweiter Bericht hat sich unter anderem mit „exzessiver Gewalt bei der Jagd nach palästinensischen Verdächtigen“ auseinandergesetzt. Darunter seien „einige, die offenbar auf standrechtliche Hinrichtungen hinauslaufen“. Ein Autor ist der UN-Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte im Besetzten Palästinensischen Gebiet, Makarim Wibisono aus Indonesien. Ihn hat der Südafrikaner Christof Heyns unterstützt, der sich besonders mit außergerichtlichen Hinrichtungen auseinandersetzt. Die Verfasser rufen die israelischen Behörden auf, „unabhängige, gründliche, sofortige und unparteiliche Untersuchungen aller Verdachtsfälle der außergerichtlichen, willkürlichen und standrechtlichen Hinrichtungen“ durchzuführen. Zudem müssten sie „den Opfern oder deren Familien eine Entschädigung zukommen lassen“. In dem Report fordern die UN-Beauftragten die strenge Einhaltung des internationalen Rechtes. Als Beispiel nennen sie den Tod eines Palästinensers während einer Razzia in einem Krankenhaus in Hebron vergangene Woche. Dass es sich um den Cousin eines Terrorverdächtigen handelte, erwähnen die Verfasser nicht. Wibisono und Heyns thematisieren die „aktuelle Eskalation der Gewalt“. Dabei nennen sie individuelle Angriffe durch Palästinenser gegen Israelis, den exzessiven Einsatz von Gewalt durch israelische Truppen bei Razzien und Auseinandersetzungen sowie gewaltsame Angriffe durch Siedler gegen Palästinenser. „In solch einem Klima würde man erwarten, dass die Anführer öffentlich dazu aufrufen, das Gemetzel zu beenden“, merken sie an. Wibisono äußert sich besonders besorgt wegen der vielen Zusammenstöße in Hebron und Umgebung. Dort lebten Juden und Araber auf engem Raum.

Lob für israelischen Generalstaatsanwalt

Doch die UN-Beobachter fanden auch einen positiven Aspekt: Sie begrüßen die Klarstellung des israelischen Generalstaatsanwaltes Jehuda Weinstein, dass Sicherheitskräfte erst auf mutmaßliche Angreifer feuern dürften, wenn eine unmittelbare Lebensgefahr nicht anders abgewehrt werden könne – und das im Verhältnis zur Bedrohung. Heyns äußerte dazu: „Dies ist eine wichtige Erklärung, da die Rhetorik, die gewisse israelische Politiker und ranghohe Mitglieder der Polizei benutzen, auf etwas anderes hinzudeuten scheint. Internationales Recht erlaubt den Einsatz tödlicher Gewalt nur, wo sie absolut notwendig ist – als letzte Maßnahme –, um Leben zu schützen. Jeglicher Einsatz von Feuerwaffen sollte als möglicherweise tödlich angesehen werden.“ (eh)

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