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Polen: Juden begrüßen Urteil zum Schächten

WARSCHAU (inn) – Koscheres Schächten ist in Polen gesetzlich erlaubt. Das hat das Verfassungsgericht in der vergangenen Woche entschieden. Damit hoben die Richter ein Verbot des Parlamentes auf.
Das polnische Verfassungsgericht hat das koschere Schächten für rechtmäßig erklärt. (Im Bild: eine Metzgerei in Israel)
„Die Religionsfreiheit ist ein höchster Wert nach der Verfassung Polens und der Europäischen Union“, zitiert das hebräische Internetportal „Walla“ aus dem Urteil vom Mittwoch. „Sie steht über jedem anderen Gesetz.“ Neun Richter stimmten dafür, dass koscheres Schlachten von Tieren legal sei, fünf Richter lehnten diese Auffassung ab. Zwei von ihnen waren grundsätzlich einverstanden, das Schächten zu ermöglichen – allerdings nur für den Bedarf der jüdischen Gemeinschaft. „Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit“, verfügte Richterin Maria Gintowt-Jankowicz im abschließenden Urteil laut der „European Jewish Press“. „Das schließt auch die Ausübung aller Aktivitäten, Praktiken, Riten und Rituale ein, die einen religiösen Charakter haben.“ Weiter heißt es: „Der gleiche verfassungsrechtliche Schutz erstreckt sich auch auf religiöse Aktivitäten, die sich vom konventionellen Verhalten unterscheiden, das im Land vorherrscht – einschließlich Aktivitäten, die vielleicht innerhalb der Mehrheit der Gesellschaft unpopulär sind.“

„Vorbild für andere Staaten“

Der polnische Oberrabbiner Michael Schudrich war bei der Diskussion über den Gesetzesvorschlag zugegen. Nach dem Urteil sagte er: „Ich danke vor allen anderen dem Heiligen, gepriesen sei Er, für die große Gnade, dass das Urteil zurückgenommen wurde. Und auch dem Gericht für das hörbereite Ohr und die wohlwollende Seele. Ich bin stolz, ein Bürger in einem Staat zu sein, in dem die Religionsfreiheit der höchste Wert ist. Mein verstorbener Großvater wurde gezwungen, das Land Polen unter einem Regime zu verlassen, das die Füße der Juden vor etwa 100 Jahren einschränkte, und ich habe das Gefühl, dass ich heute einen Kreis geschlossen habe.“ Der Verband der jüdischen Organisationen sprach von einem „Festtag für die jüdische Gemeinschaft in Europa“. Der Direktor, Rabbi Menachem Margolin, kommentierte den Gerichtsentscheid mit den Worten: „Wir haben es geschafft, einen gefährlichen Präzedenzfall zu verhindern, der alle Juden Europas beeinflusst hätte. Wenn das Gesetz durchgekommen wäre, hätte das nicht in Polen geendet.“ Auch die Europäische Rabbinervereinigung begrüßte den Schritt. Der Präsident der Organisation, der Moskauer Rabbiner Pinchas Goldschmidt, ließ verlauten: „Polen hat einen Präzedenzfall und ein Vorbild für andere Staaten im Kampf für die Religionsfreiheit geschaffen.“ Mit dem Urteil ging das Verfassungsgericht sogar über den Antrag der jüdischen Gemeinschaft hinaus. Denn diese hatte nur gefordert, das Schächten für den eigenen Bedarf zu genehmigen. Auch Muslime hatten gegen die Entscheidung des Parlamentes protestiert und profitieren nun von dem Gerichtsentscheid.

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