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Oberste Richter weisen Klagen ab – Rückzug rechtmäßig

JERUSALEM (inn) – Der Oberste Gerichtshof in Israel hat am Donnerstag zwölf Klagen gegen den Rückzugsplan abgewiesen. Die Evakuierung der jüdischen Siedlungen im Gazastreifen verletzten die Menschenwürde nicht über Maßen, so die Richter.

Die Evakuierung betreffe zwar die menschliche Würde, „einschließlich des Rechts auf Eigentum und des Respekts gegenüber den Evakuierten“, bestätigten die elf Richter unter dem Vorsitz von Richter Aharon Barak Teile der Anklagepunkte. Doch hielten sich diese Verletzungen in Grenzen, und der Rückzug diene schließlich Zielen der Politik und der Sicherheit.

Gegner des Rückzugsplanes hatten zwölf Petitionen eingereicht, weil sie der Meinung sind, dass die Evakuierung gegen das Grundrecht auf Menschenwürde verstoße.

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