Die Grundlage der Beschwerde stellen Berichte über Fatah-nahe, bewaffnete Gruppen dar. Die Fatah habe während der Militäroperation „Starker Fels“ eine erhebliche Zahl Raketen vom Gazastreifen nach Israel abgefeuert, zusammen mit der Hamas, die den größten Teil der Raketen abgeschossen habe. Das schreibt die Tageszeitung „Jerusalem Post“.
Die Nichtregierungsorganisation „Schurat HaDin“ argumentiert, dass Abbas für die Handlungen der bewaffneten Fatah-Gruppen als ihr Anführer stellvertretend haftbar sei. Dies sei der Fall, auch wenn er sich öffentlich gegen den Raketenbeschuss ausgesprochen habe.
Eine ähnliche Klage hatte das Rechtszentrum Anfang September bereits gegen den Hamas-Führer Chaled Masch‘al eingereicht. Darin ging es aber in erster Linie nicht um den Raktenabschuss auf Israel. Vielmehr beschuldigt die juristische Organisation ihn wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen gegen die Bevölkerung in Gaza.