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Palästinenser: „Kriegsverbrechen“ deutscher Firma

Eine palästinensische Organisation wirft dem Baustoffunternehmen HeidelbergCement Verletzungen von geltendem Recht in den Autonomiegebieten vor. Doch der Vorwurf ist unlogisch, wie Nahostkorrespondent Ulrich W. Sahm beobachtet.
HeidelbergCement wehrt sich gegen die Vorwürfe

Die palästinensische Propaganda-Seite „The Electronic Intifada“ veranstaltet eine Kampagne gegen HeidelbergCement, weil das Baustoffunternehmen im Steinbruch Nahal Raba im besetzten Westjordanland „palästinensische Ressourcen unter Verletzung des Völkerrechts plündert“. Das sei ein Kriegsverbrechen, nach deutschem und internationalem Recht strafbar. Der Steinbruch liegt in der von Israel verwalteten Zone C, westlich von Ariel.

Der Vorwurf entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie. Denn Israel hat 1967 das damals von Jordanien besetzte Westjordanland erobert, nachdem die Jordanier in Jerusalem angegriffen hatten. Nur die „Autonomiegebiete“ sind in den 90er Jahren per Vertrag den Palästinensern übergeben worden. In allen ehemals unter jordanischer Kontrolle stehenden Territorien gilt bis heute eine israelische Militärverwaltung.

„Das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung beinhaltet eine permanente Souveränität über die natürlichen Ressourcen, auch während der Besatzung“, heißt es auf der Webseite von „The Electronic Intifada“ weiter. Fraglich ist, ob Ansprüche auf Souveränität schon rechtliche Folgen haben, wie dort behauptet. Niemand, außer den Israelis, kann und darf in diesen Gebieten Baugenehmigungen erteilen. Dagegen verstößt auch die EU, wenn sie für dort lebende Araber aus „humanitären Gründen“ Schulgebäude, Wohnhäuser und Toiletten in die Landschaft stellt. Trotz Protesten aus Brüssel zerstört Israels Armee diese „illegalen Bauten“.

Heidelberger Firma: Kein Verstoß gegen geltende Gesetze

In einer Stellungnahme beruft sich HeidelbergCement, der weltweit größte Hersteller und Vertreiber von Baustoffen, auf jordanische und israelische Gesetze. Demnach sei der umstrittene Steinbruch völlig legal und kein Verstoß gegen das Völkerrecht. Die Firma weist darauf hin, dass die rechtliche Grundlage vor Beginn der Arbeiten sorgfältig geprüft worden sei.

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