Suche
Close this search box.

Großmufti von Jerusalem: Palästinensisches Rückkehrrecht unaufgebbar

„Das Rückkehrrecht der Palästinenser ist nicht verhandelbar!“ Kompromißlos unterstreicht das Oberhaupt aller Moslems in Israel und der Palästinensischen Autonomie (PA), Scheich Ekrima Sa´id Sabri, seine Position in der palästinensischen Flüchtlingsfrage. Millionen von Moslems betrachten den von Yasser Arafat eingesetzten „Großmufti von Jerusalem und dem Heiligen Land“, der innerhalb der PA im Rang eines Ministers steht, als entscheidende geistliche Autorität.

Dr. Sabri begründet seine Sicht mit dem islamischen Recht, der „Sharia“: „Recht ist, was der Heilige Koran und die Traditionen des Propheten festlegen!“ Er verweist auf eine frühere Verfügung, derzufolge das Recht auf Rückkehr ein Verpflichtung ist, „die weder ein Flüchtling, noch irgendjemand anderer aufzuheben vermag“. „Niemand hat das Recht, Entschädigung für das Eigentum oder das Land anzunehmen, denn das würde als Verkauf gelten“, ruft der Vorsitzende des Obersten Islamischen Komitees am 21. Juni in seiner Freitagspredigt Tausenden von Gläubigen zu. „Wie wir alle wissen, ist der Verkauf von Land an Nichtmoslems unter der Sharia nicht gestattet.“

Die Predigt wird um die Mittagszeit von der offiziellen Radiostation der PA, „Stimme Palästinas“, live aus der al-Aqsa-Moshee in Jerusalem ins ganze Land übertragen. Sabri betont, daß die Söhne nach der Sharia den Flüchtlingsstatus von ihren Vätern erben. Deshalb sterben die Flüchtlinge, die 1948 im Befreiungskrieg Israels heimatlos wurden, nicht etwa aus, sondern: „Es gibt heute innerhalb und außerhalb der Grenzen Palästinas mehr als 5,5 Millionen Flüchtlinge. Sie sind rechtmäßige Erben.“ Auch verjährt die Verpflichtung auf Rückkehr nach islamischem Recht nicht.

„Verschwörungen sind im Gange, die darauf abzielen, die Palästinafrage aus der Welt zu schaffen.“ Sheich Ekrima Sabri bezieht sich auf Überlegungen in Diplomatenkreisen, einen israelischen Rückzug auf die Waffenstillstandslinien von 1967 an einen Verzicht der Palästinenser auf das „Recht auf Rückkehr“ zu koppeln. Das „Recht auf Rückkehr“ sieht eine Rückkehr von Exilpalästinensern aus aller Welt nicht nur in die Palästinensischen Autonomiegebiete bzw. einen Palästinenserstaat vor, sondern fordert eine Einbürgerung dieser Menschen in den Staat Israel. Aus Sicht des jüdischen Staates wäre ein Nachgeben dieser Forderung mit politischem Selbstmord gleichzusetzen.

„O Moslems!“ wendet sich der oberste Prediger „Palästinas“ an seine Glaubensbrüder in aller Welt: „Wir müssen festhalten, daß das Land Palästina eine islamische Stiftung ist, und daß ein Flüchtling, der nicht zurückkehren will oder kann, keinerlei Recht auf Kompensation für sein Haus oder Land hat. Sein Eigentum gehört allen Moslems. Deshalb gibt es keine Lösung des Flüchtlingsproblems, außer der Rückkehr in ihre Häuser und auf ihr Land.“

Bitte beachten Sie unsere Kommentar-Richtlinien

Schreiben Sie einen Kommentar

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

Israelnetz-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen