Außenpolitik | 10.07.2012
„Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, die keine bindende Wirkung für andereGerichte entfaltet“, hieß es unter anderem in dem Brief, den die deutsche Botschaft auf ihrer Webseite veröffentlichte. Es sei selbstverständlich, dass die deutsche Regierung die Unabhängigkeit der Justiz achte. Gleichzeitig betonte Michaelis, die Ausübung der Religionsfreiheit sei in der Bundesrepublik ein verfassungsrechtlicher Grundsatz.
„Dieser gilt für das Judentum, den Islam und andere Religionsgemeinschaften gleichermaßen“, so der Diplomat. Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bewertet. Jüdische und muslimische Verbände sowie die Kirche kritisierten das Urteil scharf als Eingriff in die Religionsfreiheit. Auch in Israel stieß die Gerichtsentscheidung auf Unverständnis und löste Irritationen aus.
Der deutsche Botschafter schrieb in seinem Brief, das Urteil wende sich im Ergebnis von der in Deutschland herrschenden Rechtsauffassung zur Beschneidung ab. Diese sei „seit sechzig Jahren gesellschaftlich und juristisch als einwilligungsfähiger ärztlicher Heileingriff akzeptiert“. Die Kölner Entscheidung bedeute auch nicht, „dass andere Gerichte genauso entscheiden würden“. Außerdem sei der beschuldigte Arzt in beiden Instanzen freigesprochen worden.
2 Kommentare
Ich bin kein Israeli. Wenn man hierzu eine Meinung abgeben möchte, dann sollte einem doch der Hintergrund bekannt sein, dass es einen Bund Gottes mit den 12 Stämmen darstellt. Ergo ist es für sie, wenn sie sich denn als Gläubige bezeichnen, unabdingbar, ihre Söhne am 8. Tag beschneiden zu lassen. Es ist schon komisch, es geschieht so viel Unrecht, tagtäglich, stündlich in der Welt......kein Aufschrei. Und das Thema des Tages "die Beschneidung", welche sei Jahrtausenden geschieht und ein Aufschrei. Wie wichtig nimmt sich der Mensch doch, seine Meinung anderen aufzwingen zu wollen und es dann auch noch Toleranz zu nennen, die man selbst für seine Meinung einfordert, teils sehr aggressiv, aber anderen letztendlich nicht eingesteht. Und wer ist der Mensch, der Gott was vorzuschreiben hätte, also bitte schön!
Die Beschneidung ist objektiv ein körperlicher, unwiderruflicher Eingriff, eine Taufe ist im Vergleich allenfalls eine Geste, die aber mit einer Unversehrtheit des Körpers einhergeht.
Beides geschieht auf Grund des Alters ohne die Möglichkeit einer Einwilligung des betroffenen Kindes.
Sich auf die Tradition zu berufen, schließt einen Wandel doch nicht aus, denn war es es nicht mal so, dass die Religion des Kindes von der Glaubenszugehörigkeit des Vaters im Judentum abhängig war?
Oder nehmen Sie die Bat Mizwa, und damit die Gleichstellung der Frau, deren Einführung ewige Zeiten gedauert hat und viele weitere Wandlungen in der Ausübung des jüdischen Glaubens.
Ist es nicht so, dass Gott den Menschen nach seinem Ebenbild in seinem 7-Tagewerk erschuf?
Müssen wir denn an seinem Werk herumschnippeln und verschlimmbessern?
Ich denke, dass ein Gott, der die Ewigkeit erschuf, die Zeit hat, 18 Jahre zu warten !!
Warum also müssen unwiderrufliche Fakten im Namen der Tradition einer Religion geschaffen werden??
Dieses ist die Meinung eines Atheisten, der grundsätzlich das Recht eines Jeden auf Glauben achtet , vorausgesetzt, dass diese Religion keinen Monopolanspruch geltend macht und nicht missioniert.
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